Angebot ausschließlich für Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen und Vereine. Kein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 2.0 · Stand: 25.08.2026 · aktuell gültige Fassung

Anbieter: Stefan Behrendt, flstr, Mendelssohnstr. 30, 25524 Itzehoe

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließliche Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software „e-rechnung.flstr.de" (nachfolgend „Software"), die von Stefan Behrendt, flstr, Mendelssohnstr. 30, 25524 Itzehoe (nachfolgend „Anbieter") bereitgestellt wird.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die den Vertrag nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB schließen. Das sind insbesondere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, einschließlich eingetragener und nicht eingetragener Vereine. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag nicht als Verbraucher schließt, sondern in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder Verein.

(4) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem AVV gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen des AVV vor; die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) im Umfang des jeweils gebuchten Tarifs.

(2) Der Leistungsumfang der Tarife Free, Basic und Pro ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter /leistungsbeschreibung. Vertragsbestandteil ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter hält frühere Fassungen unter Angabe der Versionsnummer dauerhaft abrufbar. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Anbieter den Leistungsumfang nach Vertragsschluss ändern darf, richtet sich ausschließlich nach § 11 Abs. 4 bis 6.

(3) Der Free-Tarif ist im Funktions- und Mengenumfang begrenzt; die Grenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die entgeltlichen Tarife bestehen keine Mengenbegrenzungen.

(4) Nicht geschuldet sind die Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, die Herausgabe des Quellcodes sowie eine Installation beim Kunden.

(5) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software bis zum Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des vom Anbieter eingesetzten Hosting-Dienstleisters. Die Beschaffung und der Betrieb der für den Zugang erforderlichen Internetverbindung und Endgeräte obliegen dem Kunden.

§ 3 Übermittlung erzeugter Belege

(1) Der Anbieter stellt eine Funktion zur elektronischen Übermittlung der mit der Software erzeugten Belege bereit. Der Versand erfolgt wahlweise über den vom Anbieter eingesetzten Versanddienstleister oder über einen vom Kunden konfigurierten eigenen Mailserver.

(2) Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übergabe der Nachricht an den jeweiligen Versandweg. Der Zugang der Nachricht beim Empfänger ist nicht geschuldet.

(3) Beim Versand über den vom Anbieter eingesetzten Versanddienstleister stellt der Anbieter Informationen zum Zustellstatus bereit. Diese Informationen sind Anhaltspunkte und stellen keinen Nachweis des Zugangs dar.

(4) Nutzt der Kunde einen eigenen Mailserver, stehen Zustellinformationen technisch bedingt nicht zur Verfügung. Einrichtung, Betrieb und Zustellfähigkeit dieses Servers liegen allein beim Kunden.

(5) Die rechtzeitige Übermittlung von Rechnungen und sonstigen Belegen an ihre Empfänger liegt in der Verantwortung des Kunden.

§ 4 Kundenkonto und Nutzer

(1) Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Das Kundenkonto ist der dem Kunden zugeordnete Zugang zur Software; ihm sind sämtliche Daten des Kunden zugeordnet.

(2) Nutzer sind die natürlichen Personen, denen der Kunde Zugriff auf sein Kundenkonto einräumt. Der Kunde kann Nutzern unterschiedliche Rollen zuweisen; Nutzer, denen er Verwaltungsrechte einräumt, werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verwaltungsberechtigte Nutzer bezeichnet. Der Kunde verwaltet die Nutzer und ihre Berechtigungen eigenverantwortlich.

(3) Der Kunde hat bei der Registrierung und bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Anschrift und Unternehmenskennzeichen, und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(4) Die Zugangsdaten der Nutzer sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos bestehen. Er stellt sicher, dass seine Nutzer die Pflichten nach diesem Absatz einhalten.

(5) Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden.

§ 5 Vertragsschluss und Vertragstext

(1) Die Darstellung der Tarife auf den Internetseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen Tarif auszuwählen.

(2) Nach Auswahl eines Tarifs zeigt der Anbieter dem Kunden eine Bestellübersicht mit den wesentlichen Merkmalen der Leistung, dem Gesamtpreis, der Laufzeit und den Kündigungsbedingungen. Mit dieser Bestellübersicht gibt der Anbieter ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den gewählten Tarif ab.

(3) Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" an. Der Vertrag kommt in diesem Zeitpunkt in der Anwendung des Anbieters zustande. Die anschließende Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister berührt den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.

(4) Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die Navigationsfunktionen des Bestellvorgangs prüfen und korrigieren sowie den Vorgang abbrechen.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Der Vertragstext wird im Kundenkonto nicht gespeichert. Der Anbieter übermittelt ihn dem Kunden gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag als PDF-Dateien per E-Mail. Der Kunde kann diese Unterlagen dauerhaft speichern und ausdrucken.

(7) Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich in Textform. Die Bestätigung dient allein der Information über den bereits nach Absatz 3 zustande gekommenen Vertrag; sie ist für dessen Wirksamkeit ohne Bedeutung. Bestätigung und Übermittlung nach Absatz 6 können in einer Nachricht zusammengefasst werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Angebotsseite ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG nicht ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen.

(2) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Der Zugang zu einem entgeltlichen Tarif wird erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet; eine Vorleistung des Anbieters erfolgt nicht.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd. Zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister besteht für den Zahlungsvorgang ein eigenes Rechtsverhältnis.

(4) Bleibt eine Folgezahlung aus, endet die Nutzung des entgeltlichen Tarifs mit Ablauf des zuletzt bezahlten Abrechnungszeitraums. Das Kundenkonto wechselt anschließend in den Free-Tarif; § 7 Abs. 4 und § 17 gelten. Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Wechsel in Textform. Da der Zugang zu einem entgeltlichen Tarif nach Absatz 2 erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet wird, entsteht für einen nicht bezahlten Folgezeitraum keine Entgeltforderung; der Anbieter macht insoweit keine Forderungen geltend.

(5) Der Anbieter stellt dem Kunden über die bezogenen Leistungen eine Rechnung aus. Der Kunde stellt hierfür die vollständige Rechnungsanschrift bereit und hält sie aktuell.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Tarife, Tarifwechsel, Free-Tarif

(1) Der Free-Tarif wird auf unbestimmte Zeit und unentgeltlich bereitgestellt. Der Kunde stellt hierfür keine personenbezogenen Daten bereit, die über das für die Bereitstellung Erforderliche hinausgehen.

(2) Der Wechsel aus dem Free-Tarif in einen entgeltlichen Tarif erfolgt über den Bestellvorgang nach § 5 und wird mit erfolgreicher Zahlung wirksam.

(3) Wechsel zwischen entgeltlichen Tarifen sowie die Verwaltung des Abonnements erfolgen über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters. Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) wird der Wechsel sofort wirksam. Das für den laufenden Abrechnungszeitraum bereits gezahlte Entgelt wird zeitanteilig auf das Entgelt des neuen Tarifs angerechnet; der verbleibende Differenzbetrag wird mit dem Wechsel sofort in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Bei einem Wechsel in einen geringerwertigen Tarif (Downgrade) wird der Wechsel erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bestehen der bisherige Tarif und das vereinbarte Entgelt unverändert fort. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.

(4) Wechselt das Kundenkonto in den Free-Tarif und übersteigt der vorhandene Datenbestand dessen Mengengrenzen, bleiben die vorhandenen Daten vollständig lesbar und über die Exportfunktion abrufbar. Eingeschränkt ist lediglich das Anlegen weiterer Belege bis zur Rückkehr in einen entgeltlichen Tarif.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatstarif. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

(2) Jahrestarif. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde ihn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

(3) Free-Tarif. Der Free-Tarif wird auf unbestimmte Zeit bereitgestellt. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung wird mit Zugang wirksam.

(4) Kündigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung wird beim Monatstarif und beim Free-Tarif zum Ende eines Kalendermonats wirksam, beim Jahrestarif frühestens zum Ende der laufenden Laufzeit.

(5) Form. Die Kündigung kann über die Kündigungsfunktion im Kundenkonto, die den Kunden in das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters führt, unmittelbar über dieses Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.

(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Folgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung eines entgeltlichen Tarifs endet dessen Nutzung. Das Kundenkonto wechselt anschließend in den Free-Tarif; § 7 Abs. 4 und § 17 gelten. Mit Wirksamwerden der Kündigung des Free-Tarifs endet das Vertragsverhältnis insgesamt; für die Daten gelten § 17 Abs. 5 und 6.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software nach dem jeweiligen Stand der Technik zur Verfügung.

(2) Verfügbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist die Erreichbarkeit und bestimmungsgemäße Nutzbarkeit der Software am Übergabepunkt nach § 2 Abs. 5. Sie beträgt 98 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster nach Absatz 3, Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, sowie Zeiten eines eingeschränkten Betriebs, in dem der lesende Zugriff auf die vorhandenen Daten und der Zugang zur Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 erhalten bleiben.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus in der Anwendung oder in Textform an und führt sie nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken kann der Anbieter jederzeit durchführen; er informiert den Kunden unverzüglich.

(4) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Störungen der Internetverbindung oder der Endgeräte des Kunden sowie Ausfälle bei Vorleistern, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

§ 10 Datensicherung

(1) Der Anbieter erstellt täglich Sicherungskopien der Kundendaten. Die Sicherungen werden lokal gestaffelt vorgehalten und zusätzlich für mindestens 30 Tage an einem gesonderten Speicherort aufbewahrt.

(2) Der Kunde ist gehalten, die Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 regelmäßig zu nutzen und die exportierten Daten in seinem eigenen Verantwortungsbereich vorzuhalten.

§ 11 Aktualisierungen und Änderungen der Software

(1) Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Aktualisierungen werden serverseitig eingespielt; eine Installation durch den Kunden ist nicht erforderlich.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden über Aktualisierungen in Textform oder durch Hinweise in der Anwendung.

(3) Der Kunde nutzt für den Zugriff einen aktuellen, vom Hersteller unterstützten Webbrowser. Unterlässt er dies, haftet der Anbieter nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich hierauf beruhen.

(4) Der Anbieter darf den Leistungsumfang der Software über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Triftige Gründe sind: 1. Rechtliche und regulatorische Vorgaben, insbesondere geänderte steuer-, handels-, umsatzsteuer-, zivil- oder datenschutzrechtliche Anforderungen sowie geänderte Vorgaben von Behörden zur elektronischen Rechnungsstellung, zu Rechnungsdaten und deren Prüfung und Validierung sowie zu Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit; 2. Technische Standards, Formate und Schnittstellen, die für die Erstellung, Übermittlung oder Verarbeitung von Belegen erforderlich sind, insbesondere Rechnungsformate und Datenstandards einschließlich XRechnung, ZUGFeRD und vergleichbarer Standards, Spezifikationen von Verbänden und Standardisierungsorganisationen, die Interoperabilität mit gängigen Rechnungs- und Buchhaltungssystemen sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit; 3. Sicherheit und Betriebsfähigkeit, insbesondere die Vermeidung und Beseitigung von Sicherheitsrisiken und Fehlern sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Stabilität, Kompatibilität und Verfügbarkeit, einschließlich der Anpassung an geänderte Betriebssysteme, Browser und technische Plattformen; 4. Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern, insbesondere Änderung, Wegfall oder Abschaltung von Diensten oder Schnittstellen, die der Anbieter für die Erbringung der Leistung einsetzt.

(5) Ein triftiger Grund im Sinne des Absatzes 4 liegt auch vor, soweit eine Änderung nach Absatz 4 Nummer 1 bis 3 absehbar ist und die Anpassung erforderlich ist, um die vertragsgemäße Nutzung der Software über den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinaus sicherzustellen.

(6) Durch eine Änderung nach Absatz 4 entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Entfallen bisherige Funktionen, ersetzt der Anbieter sie durch mindestens gleichwertige. Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen nach Absatz 4 rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder in der Anwendung.

§ 12 Pflichten des Kunden, Entwurf und Festschreibung

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Rechnungs- und Stammdaten sowie für die inhaltliche Prüfung der mit der Software erzeugten Belege selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde ist für die Erfüllung seiner eigenen steuer- und handelsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt ein Werkzeug zur Verfügung und schuldet keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

(3) Der Kunde wirkt bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen im zumutbaren Umfang mit.

(4) Belege im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine. Ein Beleg wird erst mit der Festschreibung zu einer verbindlichen Fassung. Vor der Festschreibung erstellte Fassungen sind als Entwurf gekennzeichnet und dienen der Prüfung durch den Kunden. Jeder Versand eines Belegs über die Software schreibt diesen Beleg fest; ein Versand ohne Festschreibung ist über die Software nicht möglich. Ein festgeschriebener Beleg ist unveränderbar gespeichert und im Export nach § 17 Abs. 2 enthalten. Eine Korrektur erfolgt durch Stornierung und Neuanlage.

(5) Übermittelt der Kunde einen Beleg außerhalb der Software, ohne ihn zuvor festzuschreiben, besteht zu der übermittelten Fassung keine festgeschriebene Fassung im Sinne des Absatzes 4. Der Kunde stellt in diesem Fall selbst sicher, dass er über eine Fassung des übermittelten Belegs verfügt.

§ 13 Nutzungsrechte, Schutz vor Missbrauch, Sperre

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

(3) Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenzugriffe außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie das Einstellen rechtswidriger Inhalte.

(4) Voraussetzungen der Sperre. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Absätze 2 oder 3 kann der Anbieter den Zugang des Kunden vorübergehend sperren. Die Sperre setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden zuvor in Textform abgemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes gesetzt hat. Der Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine sofortige Sperre zur Abwehr erheblicher Gefahren für den Betrieb, für Dritte oder für die Datensicherheit erforderlich ist; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich unter Angabe der Gründe. Die Sperre ist auf das erforderliche Maß zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald ihr Grund entfallen ist.

(5) Wirkung der Sperre. Die Sperre nach Absatz 4 erfasst regelmäßig nur schreibende Vorgänge; der lesende Zugriff auf die vorhandenen Daten und der Zugang zur Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 bleiben erhalten. Ein weitergehender Entzug des Zugangs kommt nur in Betracht, soweit er zur Abwehr erheblicher Gefahren für den Betrieb, für Dritte oder für die Datensicherheit im Sinne des Absatzes 4 Satz 3 erforderlich ist; der Zugang zur Exportfunktion bleibt auch dann erhalten. Die Sperre lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt. Die Sperrung im Verfahren nach § 17 Abs. 6 ist ein hiervon zu unterscheidender Fall und richtet sich allein nach jener Vorschrift.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 14 Mängelrechte

(1) Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den Maßgaben dieser Vorschrift. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung nach § 2 Abs. 2 und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB außer Betracht.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform oder über die vom Anbieter bereitgestellten Supportwege an und beschreibt sie so genau, wie es ihm möglich ist.

(4) Der Anbieter behebt Mängel im laufenden Betrieb. Die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Mängelbeseitigung, solange sie die vertragsgemäße Nutzung nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; § 15 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Rechte des Kunden bei Mängeln nach § 14 sowie sein Recht zur Kündigung bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt.

(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Nutzung der Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet — insbesondere Vertrags-, Abrechnungs- und Nutzungsdaten des Kunden —, ist er Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Über diese Verarbeitungen informiert die Datenschutzerklärung unter /datenschutz; sie erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere die in den Belegen und Stammdaten des Kunden enthaltenen Daten —, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in der Fassung 2.4 vom 12.08.2026; er ist Anlage und Bestandteil dieses Vertrags und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien für diese Verarbeitungen. Bei Widersprüchen gehen insoweit seine Regelungen vor.

§ 17 Aufbewahrung, Export und Daten nach Vertragsende

(1) Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine Archivierung über das Vertragsende hinaus.

(2) Export. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbständig über die Exportfunktion der Software abrufen. Der Export umfasst Rechnungen einschließlich der strukturierten Rechnungsdaten und der zugehörigen PDF-Dateien nebst einem Prüfsummen-Manifest, die festgeschriebenen Fassungen der Belege Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferschein sowie die Stamm- und Kontaktdaten. Der Abruf erfolgt in getrennten Vorgängen; bei umfangreichen Beständen ist der Belegexport zeitraumweise abzurufen. Entwürfe sind vom Export nicht umfasst.

(3) Speicherung festgeschriebener Belege. Festgeschriebene Belege werden im Objektspeicher des Anbieters mit einer Sperre versehen, die zehn Jahre ab der Festschreibung läuft (Sperrdauer). Innerhalb der Sperrdauer erfolgt eine Löschung ausschließlich nach den Absätzen 5 und 6. Die Speicherung dient der Abrufbarkeit der Belege durch den Kunden; sie erfüllt dessen handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nicht und ersetzt deren Erfüllung nicht. Welche Unterlagen der Kunde wie lange aufzubewahren hat, richtet sich nach seinen Verhältnissen; der Anbieter bestimmt diese Fristen nicht und prüft sie nicht.

(4) Nach Ende eines entgeltlichen Tarifs. Endet ein entgeltlicher Tarif, wechselt das Kundenkonto in den Free-Tarif. Der lesende Zugriff auf die vorhandenen Daten und der Zugang zur Exportfunktion bleiben erhalten, solange das Kundenkonto besteht. Eine Frist, nach deren Ablauf die Daten von sich aus gelöscht werden, besteht nicht; Löschungen erfolgen ausschließlich nach den Absätzen 5 und 6.

(5) Löschung auf Verlangen des Kunden. Eine Löschung festgeschriebener Belege vor Ablauf der Sperrdauer nimmt der Anbieter vor, nachdem der Kunde die betroffenen Belege über die Exportfunktion vollständig abgerufen und bestätigt hat, sie in seinem eigenen System abgelegt zu haben. Der Kunde bestimmt dabei, welche Belege gelöscht werden sollen; der Anbieter stellt ihm für die Auswahl eine Übersicht der betroffenen Belege bereit. Ohne diese Bestätigung nimmt der Anbieter eine Löschung nicht vor; gesetzliche Löschpflichten und das Verfahren nach Absatz 6 bleiben unberührt. Kündigt der Kunde den Free-Tarif, richtet sich die Löschung seiner Daten nach den Sätzen 1 bis 3; erteilt er die Bestätigung nach Satz 1 nicht, läuft die Frist nach Absatz 6 Nummer 1 ab dem Wirksamwerden der Kündigung.

(6) Inaktive und unerreichbare Kundenkonten. 1. Besteht für ein Kundenkonto kein entgeltlicher Tarif und meldet sich sieben Monate lang kein Nutzer an, leitet der Anbieter das Verfahren nach den Nummern 2 bis 8 ein. Kundenkonten mit laufendem entgeltlichem Tarif — einschließlich der Dauer eines laufenden Mahnverfahrens des Zahlungsdienstleisters — sowie vom Anbieter verwaltete Kundenkonten sind ausgenommen. 2. Der Anbieter erinnert den Kunden in Textform. Empfänger sind die verwaltungsberechtigten Nutzer, die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse sowie, soweit vorhanden, die beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Die Erinnerung nennt die Folge des Fristablaufs und drei Wege, sie abzuwenden: die Anmeldung, eine Antwort in Textform an die Kontaktadresse des Anbieters oder den Abruf der Daten über die Exportfunktion. 3. Bleibt eine Reaktion aus, erinnert der Anbieter nach 30 Tagen ein zweites und letztes Mal unter Angabe des Datums, zu dem die Frist abläuft. 4. Konnte keine Erinnerung nach den Nummern 2 und 3 zugestellt werden, erinnert der Anbieter in Schriftform an die im Kundenkonto hinterlegte Anschrift; die Frist beträgt insoweit 60 Tage ab dem dokumentierten Versand. Ist eine Erinnerung in Schriftform nicht möglich, weil keine Anschrift hinterlegt ist, oder kommt die Sendung als unzustellbar zurück, stellt der Anbieter die Unerreichbarkeit des Kunden fest und dokumentiert sie. Die Feststellung setzt voraus, dass für jede im Kundenkonto und beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Kontaktmöglichkeit ein dauerhafter Zustellfehler dokumentiert ist; das Ausbleiben einer Reaktion auf eine zugestellte Erinnerung genügt hierfür nicht. Der Anbieter setzt das Verfahren fort, sobald der Kunde wieder erreichbar ist. Ist die Unerreichbarkeit festgestellt, ist der Vermerk nach Nummer 5 frühestens zwölf Monate nach der letzten Anmeldung zulässig. 5. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist dokumentiert der Anbieter dies (Vermerk) und sperrt das Kundenkonto. Der Vermerk setzt voraus, dass mindestens eine Erinnerung zugestellt, eine Erinnerung in Schriftform nach Nummer 4 Satz 1 dokumentiert oder die Unerreichbarkeit nach Nummer 4 Satz 2 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt werden keine Daten gelöscht. 6. Frühestens 180 Tage nach dem Vermerk kann der Anbieter die Daten des Kunden löschen. Der Löschung gehen zwei getrennte Vorgänge voraus: die Erstellung eines vollständigen Exports, den der Anbieter zum Abruf bereithält, solange die Daten bestehen, und eine hiervon gesonderte Freigabe der Löschung. Erstellung des Exports, Freigabe und Löschung werden jeweils einzeln dokumentiert; der Anbieter weist dem Kunden diese Dokumentation auf Verlangen nach. 7. Meldet sich ein Nutzer vor dem Vermerk an, endet das Verfahren in jeder Stufe. Nach dem Vermerk kann der Kunde in Textform die Entsperrung zur Sichtung und zum Abruf seiner Daten verlangen; der Anbieter entsperrt das Kundenkonto daraufhin zu diesem Zweck. 8. Der Anbieter kann das Verfahren mit dokumentierter Begründung für höchstens zwölf Monate aussetzen; eine Wiederholung ist zulässig.

§ 18 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit die Änderung durch einen Umstand veranlasst ist, der einen triftigen Grund im Sinne des § 11 Abs. 4 und 5 darstellt, oder soweit sie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschiebt. Die in § 11 Abs. 4 genannten Gründe gelten insoweit entsprechend; sie berechtigen nicht dazu, den Leistungsumfang auf dem Weg einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind ausgenommen; für Preisänderungen gilt Absatz 3.

(2) Änderungen nach Absatz 1 kündigt der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

(3) Preisänderungen kündigt der Anbieter spätestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie werden beim Monatstarif zum Beginn des übernächsten Abrechnungszeitraums und beim Jahrestarif zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Eine Zustimmung des Kunden gilt bei Preisänderungen nicht als erteilt.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs richten sich ausschließlich nach § 11 Abs. 4 bis 6.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.

(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.