Angebot ausschließlich für Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen und Vereine. Kein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Dies ist eine frühere Fassung (Version 1.3, Stand 16.08.2026). Zur aktuell gültigen Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 1.3 · Stand: 16.08.2026

Anbieter: Stefan Behrendt, flstr, Mendelssohnstr. 30, 25524 Itzehoe

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließliche Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software „e-rechnung.flstr.de“ (nachfolgend „Software“), die von Stefan Behrendt, flstr, Mendelssohnstr. 30, 25524 Itzehoe (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sowie an eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder Verein abschließt und nicht als Verbraucher handelt.

(4) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem AVV gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen des AVV vor; die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) im Umfang des jeweils gebuchten Tarifs.

(2) Der Leistungsumfang der Tarife Free, Basic und Pro ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter /leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Der Anbieter hält frühere Fassungen unter Angabe der Versionsnummer dauerhaft abrufbar.

(3) Der Free-Tarif ist im Funktions- und Mengenumfang begrenzt; die Grenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die entgeltlichen Tarife bestehen keine Mengenbegrenzungen.

(4) Nicht geschuldet sind die Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, die Herausgabe des Quellcodes sowie eine Installation beim Kunden.

(5) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung bis zum Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des vom Anbieter eingesetzten Hosting-Dienstleisters. Die Beschaffung und der Betrieb der für den Zugang erforderlichen Internetverbindung und Endgeräte obliegen dem Kunden.

§ 3 Übermittlung erzeugter Belege

(1) Der Anbieter stellt eine Funktion zur elektronischen Übermittlung der mit der Software erzeugten Belege bereit. Der Versand erfolgt wahlweise über den vom Anbieter eingesetzten Versanddienstleister oder über einen vom Kunden konfigurierten eigenen Mailserver.

(2) Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übergabe der Nachricht an den jeweiligen Versandweg. Der Zugang der Nachricht beim Empfänger ist nicht geschuldet.

(3) Beim Versand über den vom Anbieter eingesetzten Versanddienstleister stellt der Anbieter Informationen zum Zustellstatus bereit. Diese Informationen sind Anhaltspunkte und stellen keinen Nachweis des Zugangs dar.

(4) Nutzt der Kunde einen eigenen Mailserver, stehen Zustellinformationen technisch bedingt nicht zur Verfügung. Einrichtung, Betrieb und Zustellfähigkeit dieses Servers liegen allein beim Kunden.

(5) Die rechtzeitige Übermittlung von Rechnungen und sonstigen Belegen an ihre Empfänger liegt in der Verantwortung des Kunden.

§ 4 Registrierung, Nutzerkonto, weitere Nutzer

(1) Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung und bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Anschrift und Unternehmenskennzeichen, und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(2) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.

(3) Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden.

(4) Der Kunde kann innerhalb seines Mandanten weitere Nutzer einladen und ihnen unterschiedliche Rollen zuweisen. Für diese Nutzer gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend; der Kunde verwaltet ihre Berechtigungen eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung der Pflichten sicher.

§ 5 Vertragsschluss und Vertragstext

(1) Die Darstellung der Tarife auf den Internetseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen Tarif auszuwählen.

(2) Nach Auswahl eines Tarifs zeigt der Anbieter dem Kunden eine Bestellübersicht mit den wesentlichen Merkmalen der Leistung, dem Gesamtpreis, der Laufzeit und den Kündigungsbedingungen. Mit dieser Bestellübersicht gibt der Anbieter ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den gewählten Tarif ab.

(3) Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ an. Der Vertrag kommt in diesem Zeitpunkt in der Anwendung des Anbieters zustande. Die anschließende Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister berührt den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.

(4) Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die Navigationsfunktionen des Bestellvorgangs prüfen und korrigieren sowie den Vorgang abbrechen.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Der Vertragstext wird im Nutzerkonto nicht gespeichert. Der Anbieter übermittelt ihn dem Kunden gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag als PDF-Dateien per E-Mail. Der Kunde kann diese Unterlagen dauerhaft speichern und ausdrucken.

(7) Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich in Textform.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Angebotsseite ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG nicht ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen.

(2) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Der Zugang zu einem entgeltlichen Tarif wird erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet; eine Vorleistung des Anbieters erfolgt nicht.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd. Zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister besteht für den Zahlungsvorgang ein eigenes Rechtsverhältnis.

(4) Bleibt eine Folgezahlung aus, endet die Nutzung des entgeltlichen Tarifs mit Ablauf des zuletzt bezahlten Abrechnungszeitraums. Das Nutzerkonto wechselt anschließend in den Free-Tarif; § 7 Abs. 4 und § 17 gelten. Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Wechsel in Textform. Ein Zahlungsverzug entsteht nicht; weitergehende Forderungen macht der Anbieter nicht geltend.

(5) Der Anbieter stellt dem Kunden über die bezogenen Leistungen eine Rechnung aus. Der Kunde stellt hierfür die vollständige Rechnungsanschrift bereit und hält sie aktuell.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Tarife, Tarifwechsel, Free-Tarif

(1) Der Free-Tarif wird auf unbestimmte Zeit und unentgeltlich bereitgestellt. Der Kunde stellt hierfür keine personenbezogenen Daten bereit, die über das für die Bereitstellung Erforderliche hinausgehen.

(2) Der Wechsel aus dem Free-Tarif in einen entgeltlichen Tarif erfolgt über den Bestellvorgang nach § 5 und wird mit erfolgreicher Zahlung wirksam.

(3) Wechsel zwischen entgeltlichen Tarifen sowie die Verwaltung des Abonnements erfolgen über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters. Für die anteilige Verrechnung bei einem Wechsel während eines laufenden Abrechnungszeitraums gilt: Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird der Wechsel sofort wirksam; die Differenz zum bereits gezahlten Entgelt wird anteilig berechnet und unmittelbar in Rechnung gestellt. Ein Wechsel in einen niedrigerwertigen Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

(4) Wechselt das Nutzerkonto in den Free-Tarif und übersteigt der vorhandene Datenbestand dessen Mengengrenzen, bleiben die vorhandenen Daten vollständig lesbar und über die Exportfunktion abrufbar. Eingeschränkt ist lediglich das Anlegen weiterer Belege bis zur Rückkehr in einen entgeltlichen Tarif.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatstarif. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(2) Jahrestarif. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Free-Tarif. Der Free-Tarif kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

(4) Kündigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, beim Jahrestarif frühestens zum Ende der laufenden Laufzeit.

(5) Form. Die Kündigung kann im Nutzerkonto, über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Mit Wirksamwerden der Kündigung eines entgeltlichen Tarifs endet dessen Nutzung zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums. Das Nutzerkonto wechselt anschließend in den Free-Tarif; § 7 Abs. 4 und § 17 gelten. Mit Wirksamwerden der Kündigung des Free-Tarifs endet das Vertragsverhältnis insgesamt; für die Daten gilt § 17 Abs. 5 und 6.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software nach dem jeweiligen Stand der Technik zur Verfügung.

(2) Die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt beträgt 98 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster nach Absatz 3 sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus in der Anwendung oder in Textform an und führt sie nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken kann der Anbieter jederzeit durchführen; er informiert den Kunden unverzüglich.

(4) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Störungen der Internetverbindung oder der Endgeräte des Kunden sowie Ausfälle bei Vorleistern, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

§ 10 Datensicherung

(1) Der Anbieter erstellt täglich Sicherungskopien der Kundendaten. Lokale Sicherungen werden gestaffelt vorgehalten (die letzten 7 täglichen, 4 wöchentlichen und 12 monatlichen). Zusätzlich werden Sicherungen an einem separaten Speicherort für mindestens 30 Tage vorgehalten.

(2) Der Kunde ist gehalten, die Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 regelmäßig zu nutzen und die exportierten Daten in seinem eigenen Verantwortungsbereich vorzuhalten.

§ 11 Aktualisierungen und Änderungen der Software

(1) Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Aktualisierungen werden serverseitig eingespielt; eine Installation durch den Kunden ist nicht erforderlich.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden über Aktualisierungen per E-Mail sowie durch Hinweise in der Anwendung.

(3) Der Kunde nutzt für den Zugriff einen aktuellen, vom Hersteller unterstützten Webbrowser. Unterlässt er dies, haftet der Anbieter nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich hierauf beruhen.

(4) Der Anbieter darf den Leistungsumfang der Software über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Triftige Gründe sind: 1. Geänderte rechtliche Anforderungen, insbesondere steuer-, handels-, umsatzsteuer-, zivil- oder datenschutzrechtliche Vorgaben sowie geänderte Anforderungen von Finanzbehörden an Rechnungsdaten, Prüfung, Validierung, Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit; 2. Geänderte Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, insbesondere die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Rechnungsformate und Datenstandards einschließlich XRechnung, ZUGFeRD und vergleichbarer Standards, sowie geänderte nationale oder europäische Vorgaben und Spezifikationen von Behörden, Verbänden oder Standardisierungsorganisationen; 3. Geänderte technische Standards und Schnittstellen, die für die Erstellung, Übermittlung oder Verarbeitung von Belegen erforderlich sind, einschließlich der Interoperabilität mit gängigen Rechnungs- und Buchhaltungssystemen sowie geänderter Anforderungen an die Barrierefreiheit; 4. Sicherheit und Betriebsfähigkeit, insbesondere die Vermeidung und Beseitigung von Sicherheitsrisiken und Fehlern sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Stabilität, Kompatibilität und Verfügbarkeit, einschließlich der Anpassung an geänderte Betriebssysteme, Browser und technische Plattformen; 5. Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern, insbesondere Änderung, Wegfall oder Abschaltung von Diensten oder Schnittstellen, die der Anbieter für die Erbringung der Leistung einsetzt; 6. Frühzeitige Anpassung an absehbare Änderungen nach den Nummern 1 bis 3, soweit sie erforderlich ist, um die vertragsgemäße Nutzung der Software über den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinaus sicherzustellen.

(5) Durch eine Änderung nach Absatz 4 entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Entfallen bisherige Funktionen, ersetzt der Anbieter sie durch mindestens gleichwertige. Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen nach Absatz 4 rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder in der Anwendung.

§ 12 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Rechnungs- und Stammdaten sowie für die inhaltliche Prüfung der mit der Software erzeugten Belege selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde ist für die Erfüllung seiner eigenen steuer- und handelsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt ein Werkzeug zur Verfügung und schuldet keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

(3) Der Kunde wirkt bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen im zumutbaren Umfang mit.

§ 13 Nutzungsrechte, Schutz vor Missbrauch, Sperre

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

(3) Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenzugriffe außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie das Einstellen rechtswidriger Inhalte.

(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Absätze 2 oder 3 kann der Anbieter den Zugang des Kunden vorübergehend sperren. Die Sperre setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden zuvor in Textform abgemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes gesetzt hat. Der Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine sofortige Sperre zur Abwehr erheblicher Gefahren für den Betrieb, für Dritte oder für die Datensicherheit erforderlich ist; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich unter Angabe der Gründe. Die Sperre ist auf das erforderliche Maß zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald ihr Grund entfallen ist. Der Zugang zur Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 bleibt auch während einer Sperre erhalten.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 14 Mängelrechte

(1) Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den Maßgaben dieses Paragrafen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung nach § 2 Abs. 2 und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB außer Betracht.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform oder über die vom Anbieter bereitgestellten Supportwege an und beschreibt sie so genau, wie es ihm möglich ist.

(4) Der Anbieter behebt Mängel im laufenden Betrieb. Die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Mängelbeseitigung, solange sie die vertragsgemäße Nutzung nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; § 15 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Rechte des Kunden bei Mängeln nach § 14 sowie sein Recht zur Kündigung bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt.

(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Nutzung der Exportfunktion nach § 17 Abs. 2 durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag in der Fassung vom 12.08.2026 (Version 2.4), der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Bei Widersprüchen gehen insoweit die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.

§ 17 Aufbewahrung, Export und Daten nach Vertragsende

(1) Der Kunde ist für die Erfüllung seiner handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine Archivierung über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbständig über die Exportfunktion der Software abrufen. Der Export umfasst Rechnungen einschließlich der strukturierten Rechnungsdaten und der zugehörigen PDF-Dateien nebst einem Prüfsummen-Manifest, die kaufmännischen Belege Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferschein sowie die Stamm- und Kontaktdaten. Der Abruf erfolgt in getrennten Vorgängen; bei umfangreichen Beständen ist der Belegexport zeitraumweise abzurufen.

(3) Belege, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden bis zum Ablauf der jeweiligen Frist unveränderbar gespeichert und vor Ablauf nicht gelöscht. Die Fristen betragen acht Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen sowie sechs Jahre für sonstige aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen, jeweils gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung oder des Versands. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Übersicht der betroffenen Belege mit dem jeweiligen Fristende zur Verfügung.

(4) Nach Beendigung eines entgeltlichen Tarifs wechselt das Nutzerkonto in den Free-Tarif. Der lesende Zugriff auf die vorhandenen Daten und der Zugang zur Exportfunktion bleiben dabei dauerhaft erhalten. Eine Löschfrist besteht nicht.

(5) Eine Löschung aufbewahrungspflichtiger Belege vor Ablauf der Frist nach Absatz 3 nimmt der Anbieter nur vor, nachdem der Kunde die Belege über die Exportfunktion vollständig abgerufen und bestätigt hat, sie in seinem eigenen System abgelegt zu haben. Ohne diese Bestätigung ist der Anbieter zur Löschung weder verpflichtet noch berechtigt. Der Kunde kann die Bestätigung jederzeit abgeben; der Anbieter stellt ihm dafür eine Übersicht der betroffenen Belege bereit. Ergänzend gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(6) Kündigt der Kunde auch den Free-Tarif, werden seine Daten nach Maßgabe des Absatzes 5 gelöscht. Für Nutzerkonten, die der Kunde nicht mehr betreut und über die er nicht mehr erreichbar ist, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 18 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit die Änderung durch einen der in § 11 Abs. 4 genannten Gründe veranlasst ist oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschiebt. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind hiervon ausgenommen; für Preisänderungen gilt Absatz 3.

(2) Änderungen nach Absatz 1 kündigt der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

(3) Preisänderungen kündigt der Anbieter spätestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie werden beim Monatstarif zum Beginn des übernächsten Abrechnungszeitraums und beim Jahrestarif zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Eine Zustimmung des Kunden gilt bei Preisänderungen nicht als erteilt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang; für sie gilt das Textformerfordernis nicht.

(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.